Gesetzliche Pflicht
Das Verpackungsgesetz fordert volle Konformität.
Wer gewerblich Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringt, haftet persönlich für die ordnungsgemäße Systembeteiligung. Wir übernehmen Ihre Registrierung, sowie Anmeldung lückenlos und sicher.
Sanktionen bei Nichtbeachtung
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Einhaltung des VerpackG streng. Ohne gültige Registrierung drohen empfindliche Einschnitte in Ihren Geschäftsbetrieb.
Abmahnungen
Vertriebsverbot
Bußgelder
Mitbewerber und spezialisierte Verbände nutzen das öffentliche LUCID-Register für kostenintensive, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Ein sofortiges, automatisches Verkaufsverbot tritt in Kraft. Marktplätze wie Amazon und eBay sperren Ihren Shop unwiderruflich bis zur Klärung.
Verstöße gegen die Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG), insbesondere die fehlende Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die fehlende Systembeteiligung, können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € geahndet werden.
Sicher in drei Schritten
Packwesen unterstützt sie bei der gesamten bürokratische Last. Wir führen Sie sicher durch den regulatorischen Prozess des Verpackungsgesetzes.
LUCID-Registrierung
Systembeteiligung
Schutz vor Abmahnung
Wir melden gemeinsam ihr Unternehmen ordnungsgemäß & sicher im amtlichen Register an.
Wir berechnen und lizensieren Ihre realen Verpackungsmengen bei einem zertifizierten dualen System.
Sie erhalten alle Nachweise und Zertifikate für Ihre lückenlose Compliance und den sicheren Abmahnschutz.
Antworten zum Verpackungsgesetz
Wer muss sich zwingend registrieren?
Welche Verpackungen betrifft das Gesetz?
Jeder gewerbliche Online-Händler und Hersteller, der verpackte Waren an Endverbraucher in Deutschland versendet. Dies gilt bereits ab der ersten Verpackung.
Betroffen sind alle Versandverpackungen, Produktverpackungen, Serviceverpackungen sowie sämtliche Füllmaterialien und Packhilfsmittel.
Wie oft müssen Meldungen erfolgen?
Gibt es gesetzliche Mindestmengen?
Die Datenmeldungen müssen mindestens einmal jährlich sowie bei jeder Mengenänderung unverzüglich im LUCID-Portal hinterlegt werden.
Nein. Es existieren keinerlei Freigrenzen oder Mindestmengen. Jedes Gramm Kartonage, Füllmaterial oder Klebeband muss lizenziert werden.
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